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Anmeldeinformationen für den 7. Jahrgang

Anmeldungen für den 7. Jahrgang 2025/26

Zeit: voraussichtlich 06.03. – 14.03.2025       jeweils 12:00 bis 17:00 Uhr

Ort:  Aula (Goethestr. 8-9, 10623 Berlin)

  • Falls Sie unsere Schule bereits kennen, geben Sie Ihre Anmeldeunterlagen bitte nur in dem oben genannten Zeitraum in der Aula ab. Wir prüfen die Unterlagen sofort auf Vollständigkeit.
  • Falls Sie noch Fragen haben und eine persönliche Beratung benötigen, buchen Sie bitte einen Gesprächstermin im Anmeldezeitraum über unser Buchungssystem.
  • Falls Sie nicht persönlich in die Schule kommen können, nehmen Sie bitte per E-Mail mit unserem Sekretariat Kontakt auf (sekretariat(at)fosbe.de). 
  • Bei Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf werden die Eltern gebeten, einen Termin im Sekretariat der Schule telefonisch (Tel. 9029 17804/05) zu vereinbaren, damit eine Sonderpädagogin/ein Sonderpädagoge beim Anmeldegespräch anwesend sein kann.
  • Der Tag der Anmeldung hat keinerlei Einfluss auf die eventuelle Aufnahme an unserer Schule!

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Formulare "Schul 190 - Förderprognose" und "Schul190a - Anmeldebogen" im Original, die Sie von der Grundschule erhalten,
  • unser Formular „Anmeldung zur Oberschule“, dass Sie bitte hier herunterladen und ausfüllen: 
    • Regelklasse, (folgt im Januar)
    • SESB-Klasse, (folgt im Januar)
  • eine Kopie vom Halbjahreszeugnis der 6. Klasse, vom Jahreszeugnis der 5. Klasse und - falls vorhanden - von den Beurteilungen zum Arbeits- und Sozialverhalten.

Zu Ihrer Information schon vorab:

Abweichend - gilt nur für die Anmeldungen zum SESB-Bereich (Europa-Schule):

  • Für Schüler/innen, die bereits in der Grundschule eine SESB-Klasse besuchen (Hausburg-Grundschule, Joan-Miró-Grundschule oder Lemgo-Grundschule): Bitte bringen Sie außerdem zwei Passbilder und eine Kopie der Geburtsurkunde mit.

Änderung der Verordnung zur Aufnahme in die Klassen der Staatlichen Europa-Schule

Ende Januar 2022 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt die neue Aufnahme-Verordnung für Schulen besonderer pädagogischer Prägung (SbP) veröffentlicht. Für die Aufnahme in die SESB-Klassen gilt dann folgende gesetzliche Regelung im diesjährigen Aufnahmeverfahren:

Situation bei zwei oder mehr ISS oder Gemeinschaftsschulen der gleichen Sprachkombination, §3 (11) und (12):

  1. […] werden bei einer Übernachfrage zunächst ausschließlich Schülerinnen und Schüler aus Grundschulzügen der SESB berücksichtigt, die beide Schulen mit Erst- und Zweitwunsch gewählt haben.
  2. Sofern dabei die Zahl der Erstwünsche von SESB-Schülerinnen und -Schülern die Kapazitäten einer Schule überschreitet, werden zunächst Kinder aufgenommen, deren Geschwister denselben SESB-Standort besuchen.
  3. Die danach verbleibenden Schulplätze werden durch Los vergeben.
  4. Die nicht aufgenommenen Schülerinnen und Schüler erhalten einen Schulplatz an dem als Zweitwunsch benannten SESB-Standort.